CODE OF ETHICS

Filmfestivals sind ein wichtiger Teil der Auswertungskette von Filmen. Sie begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Filmfestivals stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in seinen unterschiedlichen Facetten. Festivals setzen sich für eine plurale und gerechte Gesellschaft ein und sprechen sich gegen jegliche Form von Diskriminierung aus. Diversität soll in allen Bereichen der Filmfestivals Berücksichtigung finden. Die Filmfestivals in Deutschland orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Im "Code of Ethics" werden die zentralen Kriterien für Filmfestivals festgeschrieben, die idealerweise zu erfüllen sind.

PARAGRAPHEN

  1. Filmfestivals sind mehrtägige öffentliche Veranstaltungen, die jährlich oder zweijährigstattfinden. Sie zeichnen sich durch eine künstlerisch kuratorische Absicht und ein programmatisches Profil aus. Sie sind Orte der Begegnung. Sie fördern Filmkultur und Filmschaffende. Die bestmögliche Projektion filmischer Arbeiten in Kinos oder kinoähnlichen Situationen ist Teil ihres Selbstverständnisses. Die Filmfestivals dienen als Foren des Austauschs und der Meinungsbildung. Ausgeschlossen sind Festivals, die sich auf PR-, Image- oder Werbefilme konzentrieren, und Festivals von Wirtschaftsunternehmen oder im Kontext von Messen ebenso wie reine Wettbewerbsveranstaltungen und Filmtouren.
     
  2. Diversität soll sich sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung widerspiegeln.
     
  3. Filmfestivals sollen inklusiv sein. Sie sollen allen gesellschaftlichen Gruppen ungeachtet physischer, kognitiver oder sozialer Barrieren die Teilnahme an Festivalveranstaltungen ermöglichen.
     
  4. Filmfestivals sollen faire Arbeitgebende sein und alle Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit angemessen bezahlen.
     
  5. Die Position der Festivalleitung soll öffentlich ausgeschrieben und nach einem klaren und transparenten Verfahren besetzt werden.
     
  6. Jurys sollen divers und unabhängig besetzt werden.
     
  7. Einreichmodalitäten müssen transparent und eindeutig sein – das gilt zum Beispiel für die Regularien und die zu gewinnenden Preise. Diese Informationen werden gut sichtbar auch über die Festivalzeit hinaus auf der Website veröffentlicht. Eine Einreichung verpflichtet nicht zur Teilnahme. Die schriftliche Einladung ist durch die Rechteinhaber*in zu bestätigen.
     
  8. Festivals, die eine Einreichgebühr erheben, verpflichten sich, die eingereichten Filme zu sichten. Einreichgebühren müssen angemessen sein.
     
  9. Wird ein Film nicht angenommen, informieren die Festivals die Einreicher*innen. Die Form der Absage muss aus den Regularien ersichtlich sein.
     
  10. Die Filmfestivals verpflichten sich, Vertreter*innen der ausgewählten Filme kostenfreie Akkreditierungen zur Verfügung zu stellen. Optional sind je nach Bedeutung und Möglichkeit des jeweiligen Festivals beispielsweise die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees.
     
  11. Das Festival lädt Filmemacher*innen ein, um den Austausch mit dem Publikum und die Vernetzung unter den Filmschaffenden zu fördern.
     
  12. Die übertragenen Aufführungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie die Verfügbarkeit in deren Filmmärkten. An die Festivalteilnahme darf keine Überlassung von anderweitigen Auswertungsformen des Films gekoppelt werden (TV, Internet, Aufführungen jeglicher Art etc.), sofern die Rechteinhaber*innen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Jedes Festival holt die Nutzungsrechte für Bild- und Filmmaterial für Presse- und Werbezwecke bei den Rechteinhaber*innen ein.
     
  13. Die Anzahl der Vorführungen im Festivalprogramm ist mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung zu klären.
     
  14. Das Festival zeigt den Film in dem mit den Rechteinhaber*innen rechtzeitig abgesprochenen Format. Das Festival sichert die bestmögliche Projektion zu und zeigt keine unfertigen oder als Sichtungsmaterial gekennzeichneten Fassungen.
     
  15. Festivals verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten analogen und digitalen Filmkopien und Materialien. Sie respektieren die Interessen der Rechteinhaber*innen und anderer Festivals.
     
  16. Die Filmfestivals kennzeichnen in ihren Publikationen die Urheberschaft der präsentierten Werke.
     
  17. Die Festivals händigen die Preise so schnell wie möglich an die Preisträger*innen aus und zahlen ihnen das Preisgeld in der Höhe aus, wie es in den Regularien im Katalog oder auf der Homepage veröffentlicht wurde. Eventuell notwendige Steuerabzüge sind in den Regularien kenntlich zu machen.
     
  18. Zuschauerstatistiken sind nach transparenten Kriterien zu führen.

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